Am 14. November 1990 wurde der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze" unterzeichnet. Der Vertrag beendete einen Streit, der 45 Jahre die Beziehungen zwischen Polen und Deutschen gestört hatte.
Die 1945 festgelegte Grenze zwischen Deutschland und Polen war das Ergebnis einer willkürlichen Entscheidung. Sie war jedoch nicht aus der Luft gegriffen. Viele Deutsche hatten bereits, als Resultat der nationalsozialistischen Terrorpolitik, eine Zurückdrängung der Deutschen aus Osteuropa befürchtet. Polnische Historiker und Politiker hatten von der Rückkehr urpolnischer Gebiete zum Mutterland geträumt. Entschieden wurde die Grenze jedoch von den Mächten der Anti-Hitler-Koalition USA,
Frankreich und Großbritannien. Nicht historische Besitzansprüche sondern die Niederlage Deutschlands entschied in Teheran, Jalta und Potsdam über die deutsch-polnische Grenze. Stalin hatte bei der Potsdamer Konferenz 1945 darauf beharrt, die Gebiete Polens zu erhalten, die er 1939 im Hitler-Stalin-Pakt ausgehandelt hatte. Polen sollte mit den Gebieten im Westen
und Norden entschädigt werden. Stalin hoffte mit dieser Entscheidung auch Polen in dauernde Feindschaft mit Deutschland zu manövrieren. Im Abschnitt IX des Potsdamer Protokolls wurde die Festlegung der Grenze zwar einer Friedensregelung vorbehalten, aber der in Abschnitt XIII geregelte „Transfer“ der deutschen Bevölkerung und die Rede von
„ehemaligen deutschen Gebieten“ in Abschnitt IX zeigten bereits den Willen der Alliierten an. Der genaue Grenzverlauf wurde aus dem Protokoll der Potsdamer Konferenz fast wortgleich in das Grenzabkommen zwischen der DDR und Polen 1950 („Görlitzer Vertrag“) und in den Vertrag zwischen BRD und Volksrepublik Polen 1970 („Warschauer Vertrag“) übernommen. Auch im Vertrag BRD und Republik Polen vom November 1990 wurde derselbe Grenzverlauf angegeben. West- und ostdeutsche Politiker erklärten unmittelbar nach Kriegsende ihre Ablehnung der Oder-Neiße-Grenze. In der Sowjetischen Besatzungszone (später DDR) änderte sich die Haltung mit Beginn des Kalten Krieges. In der BRD blieb die Ablehnung der Grenze lange Zeit Ziel aller Parteien. Dem von deutschen Heimatvertriebenen eingeforderten „Recht auf Heimat“ setzten viele Polen das Heimatrecht der in den deutschen Ostprovinzen geborenen
Polen entgegen, deren Familien aus den an die Sowjetunion verlorenen polnischen Ostgebieten vertrieben worden waren.
Erst mit dem Warschauer Vertrag 1970 wurde die „Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen“ von der Bundesrepublik anerkannt. Unter Verweis auf den nach wie vor nicht existierenden Friedensvertrag wurde jedoch eine endgültige Klärung der Grenze erneut in die Zukunft verschoben. Dies entwertete das Vertragswerk für Polen erheblich.
Am 21. Juni 1990 verabschiedeten die frei gewählte Volkskammer der DDR und das Parlament der Bundesrepublik gleichlautende Erklärungen, in der sie ihren Willen bekräftigten einen völkerrechtlich bindenden Vertrag abzuschließen. Dieser Vertrag wurde dann am 14. November 1990 unterzeichnet.