Zitat

Deutsche & Polen

Der Alleinvertretungsanspruch Bonns

Dieter Bingen
Biografie

Die Bundesrepublik Deutschland als der einzige demokratische deutsche Staat hatte einen deutschen Alleinvertretungsanspruch postuliert für Deutschland als Ganzes nach Außen aufzutreten. Das heißt nur ein deutscher Botschafter sollte in einem Staat akkreditiert sein. Und es war für Adenauer, für die Bundesrepublik Deutschland nicht akzeptabel, dass es einen zweiten DDR Botschafter als Repräsäntanten eines zweiten deutschen Staates, eines kommunistischen deutschen Staates geben sollte. Von daher hatte sich Adenauer, oder auch die deutsche Politik gegenüber Osteuropa selbst Grenzen gesetzt. Sie hat gesagt: „Also, wenn in Warschau ein DDR Botschafter ist, dann können wir dort keinen hinschicken.“ Abgesehen von der Grenzfrage, die Oder-Neiße-Grenzfrage, die für die adenauerische Politik ja auch noch eine offene Frage zumindest nach Außen hin gewesen ist. Man konnte schlechterdings keine Beziehungen mit einem Polen aufnehmen, das ein das ein Viertel des altdeutschen Staates annektiert hatte oder zur Verwaltung bekommen hatte. Von daher wars nicht möglich. Die einzige Ausnahme war eben die Sowjetunion. Dort gab es seit 1955 zwei deutsche Botschafter, da hat Adenauer gesagt, „Hier machen wir eine Ausnahme. Die Sowjetunion ist eine der vier Mächte, mit denen müssen wir verhandeln über Deutschland als Ganzes und über die Grenze vielleicht auch, also müssen wir in Moskau einen Botschafter haben.“ Das war zwar inkonsequent, aber so war das damals. Aber in Warschau war das nicht möglich.

Quelle:
Stubenrauch, Jens
"Interview mit Dieter Bingen"
ORB

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